Nächste Schulungstermine 04.07 und 12.10.2017
Die ASR A2.2 konkretisiert die Forderung nach Brandschutzhelfern. In Punkt 6.2 heißt es:
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Eine Anzahl von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl kann bei erhöhter Brandgefährdung notwendig sein. Die Brandschutzhelfer sind fachlich zu unterweisen, praktische Löschübungen gehören zur Unterweisung.