Das Bundesministerium für Arbeit hat am 03.12.12 die neue Arbeitstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände” bekanntgegeben.
Sie konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten, sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.