Letzte Schulungsmöglichkeit am 12.10.23 – sichern sich die letzten Plätze.
Die ASR A2.2 konkretisiert die Forderung nach Brandschutzhelfern.
Unter Punkt 7.3. der ASR A2.2. wird eine Anzahl von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer als ausreichend angesehen.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit , wegen Krankheit und Urlaub zu berücksichtigen.
Eine Wiederholung der Ausbildung im Abstand von 2-5 Jahren wird empfohlen.
Hierzu bieten wir unsere halbtägige Auffrischungsschulung am 09.05.23 an.