In Bayern müssen bis spätestens 31.12.17 alle Wohnungen (auch Bestandsbauten) mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Mindestausstattung: jeweils 1 Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmer, sowie in Fluren die zu Aufenthaltsräumen führen. (Bayerische Bauordnung Art.46 Abs.4)