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  • 089 910 21 00

Brandschutzbegehung

Rechtlich vorgeschriebene Brandschutzbegehungen sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, da bei Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder und ein Versicherungsverlust drohen.

Eine Brandschutzbegehung ist umfangreich und kompliziert.

Unser Brandschutzbeauftragter steht Ihnen mit seinem umfangreichen Wissen gerne zur Verfügung.

Grundlage der Brandschutzbegehung ist das Arbeitsschutzgesetz nach dessen § 10 Vorkehrungen zur Gewährleistung von Brandbekämpfung zu treffen sind.

Weltenburgerstraße 29
81677 München

Tel. 089 910 21 00
Fax 089 91 57 52

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