Rechtlich vorgeschriebene Brandschutzbegehungen sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, da bei Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder und ein Versicherungsverlust drohen.
Eine Brandschutzbegehung ist umfangreich und kompliziert.
Unser Brandschutzbeauftragter steht Ihnen mit seinem umfangreichen Wissen gerne zur Verfügung.
Grundlage der Brandschutzbegehung ist das Arbeitsschutzgesetz nach dessen § 10 Vorkehrungen zur Gewährleistung von Brandbekämpfung zu treffen sind.