• Weltenburgerstraße 29 | 81677 München
  • 089 910 21 00

Brandschutzunterweisung / Schulung

Brandschutzunterweisung / Schulung

Laut Arbeitsschutzgesetz und Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A.2.2 sind die Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöschern und im Brandschutz zu unterweisen. Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird empfohlen praktische Übungen mit Feuerlöschern abzuhalten.

Wir bieten Ihnen eine Brandschutzunterweisung für Ihr Personal mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an.

  • Dauer der Unterweisung: ca. 2 Stunden
  • Teilnehmer Personen: ca. 15
Unsere Themen beim Brandschutz
  • Wie entsteht ein Brand / Der Verbrennungsvorgang
  • Brandklasseneinteilung
  • Löschmittel
  • Umgang mit tragbaren Feuerlöschern mit Praxis am Firetrainer
  • Verhalten im Brandfall
  • Bekämpfen von Personenbränden
  • Flucht und Rettungswege

Jetzt individuelles Angebot anfordern

Gleich Kontakt aufnehmen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

ganztägig

Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

In § 10 ArbSchG und in der ASR A2.2 wird die Bestellung von Brandschutzhelfern gefordert. Der Unternehmer ist verpflichtet eine gewisse Anzahl (min. 5 %) der Beschäftigen zu benennen und auszubilden.

Unsere Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das Grundlagenwissen und die notwendige Kenntnis zur Brandverhütung.

Ganztägige Inhouse Schulung ab 5 Personen

Feste Termine für Einzelpersonen in einem Hotel im Münchner Osten

Kursinhalt
  • Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Verbrennungsvorgang,Brandklassen,Löschmittel
  • Besondere Risiken im eigenen Betrieb
  • Brandschutzordnung Teil ABC
  • Brandbekämpfungseinrichtunen
  • Feuerlöscher,Hydranten,RWA,Feststellanlagen
  • Evakuierung und Räumung eines Gebäudes
  • Beschilderung,Flucht – und Rettungspläne
  • Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung

Jetzt individuelles Angebot anfordern

Gleich Kontakt aufnehmen

Ausbildung zum Räumungs- und Evakuierungshelfer

Ausbildung zum Räumungs- und Evakuierungshelfer

laut Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, die für Evakuierung, Erste Hilfe und Brandbekämpfung zuständig sind. Diese Mitarbeiter sind auszubilden und regelmäßig zu schulen.

Theoretische Unterweisung: ca. 2 Stunden

Teilnehmende Personen : ca. 10-15 Personen

Kursinhalt
  • Definition und Ziel von Evakuierungen
  • Rechtsgrundlagen
  • Verantwortungsbereiche
  • Aufgabenbereiche
  • Verhalten bei Bränden
  • Alarmierung,
  • Verhalten von Menschen
  • Flucht- und Rettungswege

Wir bieten auch Spezialschulungen für Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser an. Hier wird neben den Grundlagen auch auf die Probleme mit Schutzbefohlenen eingegangen (z.B. Verhalten von Kindern bei Feuer, Evakuierung von Bettlägerigen)

Jetzt individuelles Angebot anfordern

Gleich Kontakt aufnehmen

Weltenburgerstraße 29
81677 München

Tel. 089 910 21 00
Fax 089 91 57 52

info@perfekt-feuerloescher.de

 

Cookie-Einstellungen

Logo Mobile

 

 Unser Partner

Logo Bavaria