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09.04. , 09.07. und 24.10.2024
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Die ASR A2.2 konkretisiert die Forderung nach Brandschutzhelfern.
Unter Punkt 7.3. der ASR A2.2. wird eine Anzahl von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer als ausreichend angesehen.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit, wegen Krankheit und Urlaub zu berücksichtigen.
Eine Wiederholung der Ausbildung im Abstand von 2-5 Jahren wird empfohlen.