Feuerlöscher und andere brandschutztechnische Einrichtungen müssen in regelmäßigen Abständen von Sachkundigen geprüft werden.
Unsere Kundendienstechniker sind ausgebildete Sachkundige und befähigte Personen
- für Feuerlöscher nach DIN 14406 T 4
- für fahrbare Feuerlöscher nach § 32 Druckbehälterverordnung
- für Wandhydranten nach DIN EN 14462 und EN 671-3
- für RWA Anlagen nach DIN 18232
- für Feststellanlagen nach DIN
- für Brandschutzklappen
- Rauchmelderfachkraft nach DIN
Durch Nachschulungen und Informationsgespräche wird der Wissensstand unserer Mitarbeiter laufend aktualisiert.
Prüffristen
Produkt |
Prüfintervall |
Handfeuerlöscher | jährlich spätestens alle 2 Jahre |
Fahrbare Geräte | jährlich spätestens alle 2 Jahre |
Steigleitungen und Wandhydranten - Steigleitung nass - Steigleitung nass-trocken - Steigleitung trocken |
jährlich jährlich alle 2 jahre |
RWA-Anlagen | jährlich |
Feststellanlagen | jährlich |
Brandschutzklappen | 1/2-jährlich, nach der 2. Prüfung ohne Mängel jährlich |
Flucht und Rettungspläne | jährlich |